Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ratgeber Recht
Dass eine Bahn durch winterliche Wetterbedingungen Verspätung hat, ist zwar nicht verwunderlich, für den Reisenden dennoch sehr ärgerlich. Bislang gelten dann Entschädigungs-Ansprüche, die nun aber auf EU-Ebene abgeschwächt werden sollen. Verbraucherschützer stemmen sich dagegen. „Bisher konnten betroffene Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn aber recht unkompliziert Entschädigungsansprüche gegen das Unternehmen durchsetzen“, sagt Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
„Der Plan der EU-Kommission, schlechte Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen von der Entschädigungspflicht auszunehmen, führt zu einer massiven Absenkung des Verbraucherschutz-Niveaus.“Der EU-Plan würde Bahnunternehmen die Verantwortung absprechen, wenn Verspätungen und Zugausfälle durch schlechte Witterungsverhältnisse und Naturkatastrophen entstehen. Diese durchaus verständliche Regelung hätte aber Schwachstellen, kritisieren die Verbraucherschützer. Die „schlechten Witterungsverhältnisse“ seien nicht klar definiert und lägen damit im Ermessen des Eisenbahnunternehmens. Wollten Verbraucher die Entscheidung des Anbieters in Frage stellen, müssten sie vor Gericht ziehen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 03.01.2018 aktualisiert am 03.01.2018
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.