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Wer den Weg zur Arbeit mit einer Fahrgemeinschaft zurücklegt, ist bei Unfällen mitversichert. Die Berufsgenossenschaft zahlt auch bei sogenannten Wegeunfällen, also dann, wenn der Umweg für das Aufgabeln des Kollegen als Arbeitsweg gewertet wird.
Ebenfalls versichert sind bei Berufspendlern Abstecher zur Kindertagesstätte oder zur Tagesmutter. Auch das Ausweichen vor einem Stau ist gestattet. Die Berufsgenossenschaft zahlt jedoch nicht bei privaten Umwegen, etwa zum Einkaufen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 18.12.2012 aktualisiert am 18.12.2012
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