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Nicht nur Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Auch Fahrlehrer dürfen sich außerhalb ihrer Arbeitszeiten nichts zuschulden kommen lassen. Sonst sind sie ihre Lizenz los. Das musste jetzt ein Ausbilder in Göttingen erfahren.
Das dortige Verwaltungsgericht bestätigte laut der „Zeitschrift für Schadensrecht“ den Entzug der Fahrlehrererlaubnis und der Fahrschulerlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese hatten dem Betroffenen seine Berufsgrundlage entzogen, weil er in elf Fällen mit Hilfe von gefälschten Prüfdokumenten Fahrschülern das begehrte Dokument gegen Bargeld besorgt hatte. Bei den Kandidaten hatte es sich überwiegend um Bundesliga-Fußballspieler aus Brasilien gehandelt. Dafür war er bereits vom Landgericht in Göttingen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Den Lizenzentzug begründete das Verwaltungsgericht damit, dass sich der Fahrlehrer im Rahmen seiner Tätigkeit über bestehende Vorschriften hinweggesetzt und das Wohl der Allgemeinheit gefährdet habe. Seine Vorbildfunktion habe er sträflich vernachlässigt. Auch sein Einwand, die betroffenen Prüflinge seien alle im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis gewesen, nützte ihm nichts. Da er mit krimineller Energie zu Werke gegangen sei, könne auch in Zukunft kaum ein anderes Verhalten erwartet werden. Der Beschuldigte wird sich wohl nach einem anderen Beruf umsehen müssen (Verwaltungsgericht Göttingen, Az.: 1 B 88/09).
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 05.10.2009 aktualisiert am 05.10.2009
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