Fahrlehrerversicherung hilft auch bei „grober Fahrlässigkeit”

Von Victoria Lewandowski – Handelt ein Fahrlehrer grob fahrlässig, so reguliert die Fahrlehrerversicherung mit Ausnahmen aufkommende Schäden. In der Fahrlehrerversicherung werden Voll- und Teilkasko auch grob fahrlässig verursachter Schäden reguliert. Ausnahmen sind, wenn ein Diebstahl grob fahrlässig ermöglicht oder der Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder berauschender Mittel herbeigeführt wurde.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. So würde beispielsweise ein Kraftfahrer  grob fahrlässig handeln, wenn er eine rote Ampel übersieht. Infolge dessen könnte die Kaskoversicherung bei einem Schaden die Regulierung verweigern.

Weitere Informationen zur Fahrlehrerversicherung finden sie unter http://www.fahrlehrerversicherung.de/.

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