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Die Fahrradzeit hat wieder begonnen. Doch ein im öffentlichen Straßenverkehr gefahrenes Rad muss immer über die von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung verfügen, macht die Deutsche Verkehrswacht drauf aufmerksam.
Und so benötigt jedes Fahrrad zwei Bremsen. Und die müssen unabhängig voneinander bedienbar sein, ganz gleich ob es sich um Felgen- Scheiben- oder Rücktrittbremse handelt. Einwandfreie Funktion versteht sich von selbst, denn an jedem Fahrzeug kommt die Bremsfunktion einer Lebensversicherung gleich. Die Beleuchtung muss über einen Dynamo betrieben werden und gemeinsam aktivierbar sein; das heißt, dass beim Einschalten sowohl Scheinwerfer als auch Rücklicht ihren Dienst versehen. Akku-Leuchten sind nur als Zusatzleuchten für Rücklicht oder für Rennräder unter 11 Kilogramm Gewicht zugelassen.
Doch eine funktionierende Beleuchtungsanlage allein reicht nicht aus. An die Front gehört zusätzlich ein weißer Reflektor. Der darf auch in den Scheinwerfer integriert sein. Und am Heck muss das Fahrrad gleich über zwei rote Rückstrahler verfügen, wobei einer meist im Rücklicht integriert ist. Die Speichen müssen je zwei orangefarbene Reflektoren aufweisen, zumindest dann, wenn die Reifen seitlich nicht reflektieren. Und auch in die Pedale müssen mit jeweils zwei Reflektoren ausgestattet sein. Darüber hinaus ist es für den Radler unerlässlich, mittels einer ausreichend lauten Klingel auf sich aufmerksam machen können, wenn es brenzlig wird. Sind diese Features am Rad vorhanden und funktionieren auch, steht dem Fahrradfahren nichts mehr im Wege.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 11.04.2012 aktualisiert am 11.04.2012
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