Fahrrad-Diebstähle

Fahrrad-Diebstahl rückläufig, aber Höchststand bei der Regulierung

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Obwohl die Zahl der Fahrrad-Diebstähle 2016 um 3.000 auf 332.000 Fälle zurückgegangen ist, hat die Schadenssumme einen Rekordstand erreicht. 120 Millionen Euro – zehn Millionen mehr als im Jahr zuvor – mussten die deutschen Versicherer für die rund 200.000 versicherten Fahrräder aufwenden.

Wann ist eine Fahrrad-Versicherung sinnvoll?

Die Erklärung: Noch vor knapp zwei Jahrzehnten lag die Entschädigungssumme pro Fahrrad laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bei 360 Euro (Wert für 1998), bis heute ist sie auf 600 Euro angestiegen. Eine Versicherung ist also ganz offensichtlich für viele Radler eine sinnvolle Sache - besonders bei einem hochpreisigen Modell.

Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Den Diebstahl aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen reguliert laut dem GDV die Hausratversicherung. Tatort ist aber meist der öffentliche Raum, enthalten rund 40 Prozent der insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträge eine Fahrradklausel. Dadurch kommt der Versicherer generell für den Schaden auf, wenn ein angeschlossenes Fahrrad gestohlen wird.

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Einfaches Rahmenschloss reicht nicht aus

Ersetzt wird dabei bis zu einer Höchstentschädigung (bei 50.000 Euro Gesamtversicherungssumme sind das beispielsweise 500 Euro) der Wiederbeschaffungswert, also der notwendige Betrag, um ein neues gleichwertiges Fahrrad zu kaufen. Für hochwertige Räder kann eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden – häufig allerdings mit einer Selbstbeteiligung.

Voraussetzung für eine Regulierung ist ein eigenständiges Fahrradschloss, ein einfaches Rahmenschloss ist laut dem GDV kein Diebstahlschutz und genügt hierfür nicht. Eine Codierung des Rades durch die Polizei stellt eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe dar. Kommt es zu einem Diebstahl, muss der Halter diesen bei der Polizei anzeigen und außerdem dem Versicherer melden. Für einen reibungslosen Ablauf sind die Aufbewahrung der Kaufbelege, das Notieren des Herstellers und der Rahmennummer sowie Fotos des Rades wichtig. „Dies hilft dem Versicherer bei der Wertermittlung und der Polizei, wiedergefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer zuzuordnen, so der Verband.

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