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Verbraucher-Tipp
Langfinger sind oft nachtaktiv. Für Besitzer von Fahrrädern kann das doppelt ärgerlich sein. Denn wird das Rad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, greift mitunter die Nachtzeitklausel der Versicherungen. Darum lohnt sich ein Blick in den Vertrag, vor allem wenn er schon alt ist.
Denn fast alle neuen Tarife verzichten auf diese Klausel, wie eine Auswertung der Tarifexperten von Verivox zeigt. Von 90 untersuchten aktuellen Tarifen sichern 85 den Fahrraddiebstahl auch zwischen 22 und 6 Uhr ab. „Viele Versicherer haben ihre Tarife auf Vordermann gebracht und die für Verbraucher nachteilige Klausel aus den Verträgen gestrichen“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. Die früher recht übliche Nachtzeitklausel schränkt den Schutz in der Nacht ein. Ein Fahrrad ist in diesem Tarif nur versichert, solange es in Gebrauch ist. Das heißt zum Beispiel: Wenn der Radler sein Gefährt vor dem Kino abschließt, um anschließend nach Hause zu fahren, genießt er noch den Versicherungsschutz. Wer aber bei Freunden vor der Tür parkt, um dort zu übernachten, würde bei einem Diebstahl leer ausgehen. Wer also sein Fahrrad öfter draußen übernachten lässt, sollte noch mal ins Kleingedruckte schauen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 03.08.2017 aktualisiert am 03.08.2017
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