Fahrradbeleuchtung – Aus für Dynamopflicht

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Künftig dürfen Fahrräder neben herkömmlichen Dynamo-Lichtern auch Akku- oder Batterielampen haben. Das beschloss nun der Bundesrat. Bislang haben Radfahrer, die ohne Dynamo unterwegs waren, ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro riskiert – auch wenn die wiederaufladbare Akku-Leuchte funktionierte. Die Straßenverkehrsordnung ließ diese nur als Ergänzung zu.

Das neue Gesetz soll eine Vereinfachung für den Fahrradfahrer bringen, das Resultat ist jedoch nicht ausgereift und voller Widersprüche, kritisiert der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC). Ist der erste Paragraf mit der ausschließlichen Nutzung von Dynamo-Lichtern in der Neuordnung geändert, wurde der zweite Absatz des Paragrafen 67 ignoriert. Dieser schreibt vor, dass die Beleuchtung fest am Rad angebracht und ständig betriebsbereit sein muss. Deswegen werden viele Zweiradfahrer mit den verbreiteten Stecklampen auch weiterhin nicht gesetzestreu leuchten und deshalb ein Bußgeld riskieren.

Allerdings handelt die Polizei meist zugunsten der Radfahrer. Wer über eine funktionierende Lichtanlage verfügt, wird in der Regel nicht zur Kasse gebeten.

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