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Besonders in der dunklen Jahreszeit mit früh einsetzender Dämmerung sollte die Beleuchtung am Fahrrad einwandfrei funktionieren. Fahrräder – dazu zählen auch Mountainbikes, Rennräder, E-Bikes und Pedelecs – müssen mit einer fest montierten Lichtanlage ausgestattet sein, die auch am Tag immer mitgeführt werden muss.
Seit August sind Radfahrer nicht mehr gezwungen, eine Dynamo-Lichtanlage zu nutzen, auch Batterie- oder Akkuleuchten sind erlaubt. Eine Leuchtenpflicht gilt jetzt ebenfalls für leichte Rennräder unter elf Kilogramm – sie waren davon zuvor befreit.
Wer ohne funktionierende Lichtanlage unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung anderer, werden 25 Euro fällig. Ist ein schlecht beleuchteter Radler an einem Unfall beteiligt, muss er mit 35 Euro Bußgeld und eventuell einer Teilschuld rechnen.
Zum weiteren Schutz schreibt der Gesetzgeber elf reflektierende Elemente am Fahrrad vor. Dazu gehören je zwei gelbe pro Pedal, je zwei gelbe in den Speichen des Vorder- und Hinterrades, zwei rote am Heck sowie ein weißer an der Front. Nicht verpflichtend, aber zu empfehlen sind außerdem Fahrradhelm und Kleidung mit Reflektoren.
Übrigens müssen Fahrrad-Anhänger ebenfalls über eine eigene Lichtanlage verfügen. Ein Rückstrahler allein genügt nicht, der Anhänger benötigt eine Schlussleuchte, die mit Batterie oder einem Akku betrieben wird.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.10.2013 aktualisiert am 04.10.2013
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