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Zum Glück sind die trüben Zeiten vorbei, als sich Radfahrer mit ihren schwächlich strahlenden Scheinwerfern durch die Dunkelheit tasteten und von Autofahrern kaum erkannt werden konnten. Kamen zur Dunkelheit noch Nebel, Schnee oder Regen hinzu, glich die Fahrt einem gefährlichen Abenteuer.
Brachten früher dünn strahlende Glühbirnchen[foto id=“493321″ size=“small“ position=“right“] ein wenig Licht in die Dunkelheit, die zudem von einem schwächlichen, an der Frontgabel montierten, Dynamo mit Strom versorgt wurden, so können sich Radfahrer heute auf moderne und langlebige LED-Technik verlassen, die die Straße ordentlich ausleuchtet und dank einer Standlichtfunktion auch beim Ampelstopp weiter Licht ins Dunkel bringt. Kombiniert mit einem Nabendynamo werden die Leuchtkörper zudem gleichmäßig mit Strom versorgt, sodass auch das Flackern der Vergangenheit angehört.
Doch die neue Lichttechnik bringt auch ganz neue Probleme für Radfahrer mit sich. „Aktuelle Scheinwerfermodelle“, erklärt Sebastian Göttling vom Lichtspezialisten Busch & Müller dem Pressedienst Fahrrad, „erreichen durchaus die Lichtwerte eines Autoscheinwerfers. Umso wichtiger ist es daher, dass sie den Weg ausleuchten und nicht den Gegenverkehr blenden.“ Die vom Gesetzgeber geforderte Minimalstärke von zehn Lux kann bei schwachen Lichtverhältnissen ausreichen, um entgegenkommende Autofahrer und Fußgänger zu blenden.
Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO) schreibt vor, dass „der Lichtkegel mindestens so geneigt sein muss , dass seine Mitte in fünf Meter Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer.“ Auf Deutsch übersetzt bedeutet diese Definition nichts anderes, als dass die „Mitte des Lichtkegels ungefähr zehn Meter vor dem Rad auf die Straße fallen sollte“, rät Licht-Fachmann Göttling. Und: „Schließlich handelt es sich bei allen guten Scheinwerfern fürs Fahrrad um Abblendscheinwerfer mit einer klar definierten Hell-Dunkel-Grenze, die auf der Straße gut erkennbar sein muss. So kann man das Blenden des Gegenverkehrs ausschließen.“
Bei Scheinwerfern mit Standlichtfunktion, die inzwischen eigentlich Standard sein sollten, lässt sich der Lichtkegel leicht vor einer Wand einstellen. Liegt die Hell-Dunkel-Grenze niedriger als die Scheinwerfermitte, blendet der Scheinwerfer nicht.
Allerdings ist die Lichtanlage eines Fahrrads deutlich empfindlicher als die eines Autos und muss daher regelmäßig überprüft werden. Schon eine kleine Rempelei beim Abstellen kann den Scheinwerfer verstellen und ihn zum Blender mutieren lassen. Bei Rädern mit Federung verändert sich bei Beladung die Ausleuchtung, sodass bei diesen Rädern der Scheinwerfer immer wieder neu justiert werden muss. Außerdem müssen Scheinwerfer und Rücklicht regelmäßig gesäubert werden, damit die volle Strahlkraft erhalten bleibt.
Was bei Motorradfahrern selbstverständlich ist, sollte auch von Radfahrern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit befolgt werden. Tagfahrlicht macht den Zweiradler leichter erkennbar und kann helfen, gefährliche Situationen von vornherein zu vermeiden. Im Fachhandel werden inzwischen Scheinwerfer mit Tagfahrlichtfunktion angeboten, aber auch die konventionelle Beleuchtung reicht, um den Radfahrer sichtbar zu machen und vor Unfällen zu schützen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 09.12.2013 aktualisiert am 09.12.2013
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