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Hunde benötigen Bewegung und Auslauf. Wer aber nicht stundenlang mit dem Vierbeiner spazieren gehen will, greift nicht selten zum Fahrrad. Ganz ungefährlich ist das „Gassi-Fahren“ allerdings nicht, worauf jetzt die Deutsche Verkehrswacht hinweist.
Wer seinen Vierbeiner per Rad ausführen will, sollte das Tier vorzeitig an den Straßenverkehr und auch an das Fahrrad gewöhnen. Üben kann man zunächst auf wenig befahrenen Wegen. Dagegen sollten Herrchen, Frauchen und Hund vielbefahrene Straßen auch später meiden. Bei kritischen Stellen ist es besser, vom Rad [foto id=“364790″ size=“small“ position=“left“]abzusteigen. Erlaubt ist laut Straßenverkehrsordnung übrigens nur das Mitführen eines Hundes per Fahrrad. Andere Tiere oder andere Fahrzeuge sind dagegen nicht gestattet.
Spezielle Hundeleinen mit Gestänge fürs Rad erleichtern die Spazierfahrt, denn sie dämpfen zu starkes Ziehen und haben meist eine Sollbruchstelle, damit der Radler nicht stürzt. Dagegen sollte eine normale Hundeleine niemals am Lenker oder Handgelenk fest gemacht werden – starke Hunde können den Fahrradfahrer sonst leicht vom Sattel holen. Bei Ausfahrten in der Dunkelheit sollten Rad, Fahrer und Hund mit Lampen oder Reflektoren deutlich gekennzeichnet werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 22.06.2011 aktualisiert am 22.06.2011
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