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Berufspendler müssen nicht in jedem Fall den kürzesten Weg zum Arbeitsplatz einschlagen, um versicherungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Fahren mehrere Personen in einer Fahrgemeinschaft zusammen, sind Umwege zum Einsammeln der Mitfahrer gestattet. Laut dem Mitfahrer-Netzwerk flinc geht der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft nicht verloren, wenn der Fahrer von der direkten Strecke zum Betrieb abweicht, um „mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen“. Der Abschluss einer zusätzlichen Insassenversicherung sei also nicht erforderlich.
geschrieben von auto.de/(gfm/mid) veröffentlicht am 02.04.2013 aktualisiert am 02.04.2013
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