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Mit THC am Steuer?
Dürfen Menschen Auto fahren, wenn sie Cannabis oder darauf basierende Medikamente eingenommen haben? Die durchaus überraschende Antwort des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) laut: Ja, mit Einschränkungen. Wenn das THC im Blut aus einer bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Arzneimittels herrühre und die Einnahme die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtige, komme es nicht zu Sanktionierungen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Grundsätzlich unterscheide sich die Einnahme von Cannabis und der Wirkstoffe THC und Cannabidiol rechtlich nicht von anderen Dauermedikationen – etwa mit verschriebenen psychoaktiven Arzneimitteln, erläutert Jacqueline Lacroix vom DVR. Allerdings müssen die Patienten noch in der Lage sein, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Und genau das sieht die Expertin vor allem in der Anfangsphase kritisch: „Besonders in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden“. Im Zweifel gilt hier: Hände weg vom Steuer. „Es ist nicht einfach, zu bestimmen, welchen Einfluss der Gebrauch von medizinischem Cannabis auf das Fahrvermögen hat“, so Lacroix. Problematisch seien hier nicht zuletzt die korrekte Dosierung und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln.
Alkohol sollte in jedem Fall tabu sein, da bereits kleine Mengen zu Problemen führen können. „Die Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, müssen ihre Patienten über die möglichen Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären. Insbesondere sollten sie zu Beginn der Therapie vom Führen eines Fahrzeuges abraten, und zwar so lange, bis die unerwünschten Nebenwirkungen nicht mehr auftreten und sie trotz Krankheit fahrsicher sind“, empfiehlt Lacroix. Diese Regelungen verlangen Patienten also eine gehörige Portion Verantwortungsbewusstsein ab. Denn treten während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Einwirkung dieser Medikamente zurückzuführen sind, drohen ebenso strafrechtliche Konsequenzen wie bei missbräuchlicher Einnahme derartiger Arzneimittel. Zudem empfehle es sich, eine ärztliche Bescheinigung über ihre Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten oder eine Kopie des aktuellen Rezeptes über medizinisches Cannabis mit sich führen. Die Polizei sollte nach Ansicht der Expertin bei einem Anfangsverdacht in Betracht ziehen, dass der Fahrer Cannabis auch wegen einer medizinisch-indizierten Medikation eingenommen haben könnte. Zu prüfen wäre dann, ob Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Einnahme vorliegen.
geschrieben von MID veröffentlicht am 02.12.2017 aktualisiert am 29.11.2017
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