Fahrverbot bei Telefonieren am Steuer

Fahrverbot bei Telefonieren am Steuer Bilder

Copyright: Axa

Wer beim Autofahren hinter dem Steuer häufiger telefoniert und dabei erwischt wird, muss neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen. Dies haben jetzt Richter am Oberlandesgericht Hamm (AZ: 3 RBs 256/13) entschieden.

Sie verurteilten einen Autofahrer zu einem Fahrverbot, der „beharrlich“ während der Fahrt telefonierte. Normalerweise umfasst ein Handy-Verstoß am Steuer nur ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Laut Bußgeldkatalog kommt ein Fahrverbot nicht infrage, kann jedoch bei erheblicher Pflichtverletzung ausgesprochen werden. So traf es auch den Autofahrer, der schon mehrmals mit Bußgeld und einem Fahrverbot belegt worden war.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo