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Auch Fahrverbote gegen Radler kann das Ordnungsamt aussprechen. In einem aktuellen Fall war ein junger Mann mit 2,1 Promille Alkohol und anderen Drogen im Blut auf dem Fahrrad erwischt worden. Die Behörden entschieden, dass der Mann künftig kein Fahrrad mehr fahren dürfe.
Schon früher hatte er nämlich seinen Führerschein abgeben müssen, weil er betrunken Auto gefahren war. Da der Mann die Fristen für die Einreichung einer Klage verstreichen ließ, wurde die Entscheidung des Ordnungsamtes rechtskräftig. Die Verfügung gilt in ganz Deutschland und wird ins Flensburger Zentralregister übernommen. Wird er zukünftig also auf dem Drahtesel erwischt, wird ein Ordnungsgeld von 500 Euro fällig.
Das Fahrrad darf der Mann laut dem ARAG-Experten erst wieder benutzen, wenn er einen medizinisch-psychologischen Eignungstest bestanden hat. Das als so genannter „Idiotentest“ bekannte Verfahren muss der Mann aus eigener Tasche bezahlen. Das kommt ihn ähnlich teuer zu stehen wie das Bußgeld bei Verstoß gegen die Verfügung.
So ungewöhnlich ist der Vorgang übrigens nicht, denn in fahrradfreundlichen Städten wie Münster, wo der Mann her kommt, ist Alkohol am Lenker mittlerweile die häufigste Unfallursache. Die Hälfte aller Blutproben bei Verkehrskontrollen werden dort von Radfahrern genommen. Die Stadt beschloss deshalb, mit hohen Geldbußen und Fahrverboten gegen alkoholisierte Radler vorzugehen.
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 04.06.2012 aktualisiert am 04.06.2012
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