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Ein verhängtes Fahrverbot, beispielsweise nach einer Alkoholfahrt, gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeugarten. Das heißt, das beispielsweise ein Autofahrer, der seine Fahrerlaubnis abgeben muss, auch nicht mehr Mofa fahren darf.
Den Zeitpunkt für das Fahrverbot darf der Betroffene in der Regel innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums selbst bestimmen. Abgegeben wird der Führerschein bei der Polizeidienststelle des Wohnortes. Aber Vorsicht: Ab diesem Moment darf kein Auto mehr gelenkt werden, auch nicht für den Nachhauseweg.
Ist die Frist abgelaufen, darf der Fahrer laut des Kraftfahrer-Schutz e.V. mit seinem Fahrzeug zur Polizei fahren. Die Empfangsbescheinigung gilt dabei als Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis. Wer will, kann sich den Führerschein auch zuschicken lassen; das kostet jedoch extra.
geschrieben von auto.de/(sta/mid) veröffentlicht am 05.09.2011 aktualisiert am 05.09.2011
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