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Italienurlaub
Zahlreiche italienische Innenstädte sind für den Verkehr gesperrt. Die Fahrverbotszonen (italienisch: Zona a traffico limitato, abgekürzt ZTL) sollen die historischen Stadtzentren vom Verkehr freihalten und dadurch die Luft- und Umweltverschmutzung verringern, erklärt der ADAC.
Urlauber sollten auf eine entsprechende Beschilderung achten, da Verstöße gegen das Einfahrtverbot empfindlich geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 80 Euro. Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.
Ausnahmen gelten für Fahrzeuge von Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort kann man das Kennzeichen vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und so problemlos die oft videoüberwachte ZTL passieren. Auch behinderte Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis ihrer Behinderung bei der entsprechenden Kommune vorlegen. Die Freischaltung sollte von Hotel oder Kommune bestätigt werden, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.
Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem Parkplatz kann es passieren, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in eine ZTL einfährt und von einer Videokamera erfasst wird. Dann wird die Strafe für jede Einfahrt erneut fällig. Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 05.08.2015 aktualisiert am 05.08.2015
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