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Leasing oder Kauf?
Möchten sich Selbstständige den Wunsch von einem Autokauf erfüllen, muss diese Personengruppe bestimmte Regelungen beachten. Im Gegensatz zu Angestellten müssen Gewerbetreibende bei einem Autokauf bestimmte juristische Voraussetzungen erfüllen. Diese Vorschriften gilt es zu beachten.
Beispielsweise differenziert das Finanzamt zwischen einer privaten und geschäftlichen Nutzung. Schließlich ist ein ausschlaggebender Faktor, wie hoch die Anteile für die unterschiedlichen Verwendungszwecke sind. Nutzen Selbstständige das Fahrzeug für mindestens 50 Prozent für private Zwecke, wird das Kfz als Betriebsvermögen betrachtet. In diesem Fall ist es Selbstständige in Gewerbetreibenden möglich, das Fahrzeug vollständig als Betriebsausgabe geltend zu machen und somit von der Steuer abzusetzen. Kommt das Auto weniger als 50 Prozent für Fahrten für berufliche Zwecke zum Einsatz, gehört das Fahrzeug nicht komplett dem Betriebsvermögen an. Hierbei wird über ein Fahrtenbuch dokumentiert, wie hoch der berufliche Anteil ist, auf dessen Grundlage das Kfz gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann.
Soll ein Fahrtenbuch als Nachweis dem Finanzamt vorgelegt werden, muss dieses Dokument komplett lückenlos geführt werden. Anderenfalls hat das Amt das Recht, das Fahrzeug zu keinerlei Anteilen zum Betriebsvermögen zu addieren. Die logische Konsequenz für Selbstständige : sie dürften auf keiner steuerrechtlichen Vorteile bestehen. Und dieser Zustand sollte natürlich vermieden werden. Zusätzlich sollten sich Selbstständige vor Augen führen, dass sie automatisch unter die 1-Prozent-Regelung fallen, wenn sie ein Firmenfahrzeug privat nutzen und dennoch kein Fahrtenbuch führen. Diese Situation wird steuerrechtlich als „geldwerter Vorteil“ beschrieben, für den pro Monat ein Prozent des Listenpreises dem zu versteuernden Einkommen hinzugefügt werden muss. Pro Jahr summiert sich somit ein Anteil von zwölf Prozent.
Der tatsächliche Kaufpreis wird allerdings nicht berücksichtigt. Die Grundlage für die Rechnung bildet der Listenpreis. Wer diesen „geldwerten Vorteil“ keinesfalls in die eigene Steuer einbeziehen möchte, muss wohl oder übel ein Fahrtenbuch führen. Dieses Fahrtenbuch hat den Vorteil, dass auch wirklich nur der tatsächliche Anteil der privaten Inanspruchnahme des Autos zur Besteuerung addiert wird. Wer sich zwischen diesen Varianten nicht entscheiden kann, sollte im Zweifelsfall den Rat eines Steuerberaters suchen. Schließlich ist der Zeitaufwand zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht zu unterschätzen. Möglicherweise ist es sinnvoll, den Autokauf über einen Kredit für Selbstständige zu finanzieren.
Denn Unternehmer sollten sich bewusst sein, dass ein Fahrzeugkauf – im Gegensatz zum Leasing – die größeren Freiheiten lässt. Beispielsweise steht es Selbstständige n frei, ihr Fahrzeug so viele Kilometer zu fahren, wie es ihnen beliebt. Zudem obliegt es der Entscheidungsgewalt der gewerbetreibenden Kfz-Besitzer, das Auto jederzeit wieder zu verkaufen oder ins Privatvermögen zu überführen. Derartige Möglichkeiten sind bei anderen Optionen wie dem Leasing stark eingeschränkt. Übrigens spielt es bei einem Autokauf keine Rolle, ob das Auto selbst oder fremdfinanziert wird. Bei jedem Finanzierungsmodell muss das Auto über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Müssen Gewerbetreibende für einen Kfz-Kauf einen Kredit aufnehmen, werden ausschließlich die Zinsen als Betriebsausgaben betrachtet. Durch die Tilgungsraten können die Zinsen nicht als Steuern gesenkt werden.
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Eine interessante Option zum Erwerb des Fahrzeugs ist das Leasing. Leasing ist eine Form einer langwierige Fahrzeugmiete, für die Selbstständige allerdings auch einige Verpflichtungen eingehen müssen. So sind Gewerbetreibende mit einem Leasingvertrag verpflichtet, die Kfz-Steuer, Versicherungskosten sowie Wartungen selbst vorzunehmen. Zudem werden Gebrauchsspuren oder andere Schäden dem Leasingpartner in Rechnung gestellt. Doch Leasing ist nicht gleich Leasing. Beispielsweise können Leasingverträge zusätzlich diese Versicherungsleistungen oder Wartungsverträge inkludieren. Eventuell müssen neben den einfachen Leasingraten auch Sonderzahlungen geleistet werden.
Aber dennoch hat auch dieses System für Selbstständige einige Vorteile. Beispielsweise können Leasingraten als Betriebsausgabe abgezogen werden, so dass sich der Gewinn reduziert. Die einzige Ausnahme besteht bei der Leasingsonderzahlung zum Beginn der Miete. Diese Sonderzahlung muss bei einem bilanzierenden Selbstständige n über die komplette Mietdauer verteilt werden. Sind kleine Gewerbetreibende hingegen zu einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet, darf die Sonderzahlung für das Kfz-Leasing sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dadurch wird eine sinnvolle Möglichkeit geboten, um Liquiditätsvorteile zu erzielen, indem die steuerliche Belastung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Ob der Kauf oder das Leasing eines Fahrzeugs die bessere Option für Selbstständige ist, hängt von individuellen Gegebenheiten ab. Leasing birgt steuerliche Vorteile und wirkt sich positiv auf Verhandlungen mit Banken aus. Im Gegenzug müssen Unternehmer steuerliche Stolpersteine einplanen und sich für einen längeren Zeitraum fest an einen Leasinggeber binden. Die Beendigung des Leasingvertrags kann unangenehme Konsequenzen zur Folge haben. Treten Schäden am Auto auf, fordert der Leasinggeber möglicherweise Nachzahlungen ein. Eventuell drohen juristische Auseinandersetzungen, obwohl sich die Unternehmer im Gegenzug natürlich nicht um einen Verkauf des Kfz kümmern müssen.
Ob die Unabhängigkeit, frei über das Fahrzeug verfügen zu können und sich an keinerlei Verträge zu binden, stärker ins Gewicht fällt, müssen Selbstständige allein entscheiden. Fakt ist, dass ein gekauftes Auto wesentlich mehr Freiheiten im Umgang mit dem Fahrzeug bietet. Doch der steuerliche Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Müssen Selbstständige für einen Erwerb der Neu- oder Gebrauchtwagen einen Kredit aufnehmen, stellt sich immer noch die Frage, ob sie das Darlehen auch von den Kreditinstituten erhalten. Schließlich vergeben die meisten Banken nur ungern Kredite an Selbstständige Gewerbetreibende.
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geschrieben von veröffentlicht am 10.10.2017 aktualisiert am 10.10.2017
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