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Ist ein Pkw auf einem Privatgrundstück ordnungsgemäß abgestellt, endet die Haftung des Halters nach dem Straßenverkehrsgesetz. Dazu genügt bei einem Pkw mit Automatikgetriebe grundsätzlich die Einstellung der Parkposition „P“ und das Feststellen der Handbremse.
In dem aktuellen Fall hatte der Halter seinen Pkw bei Eis- und Schneeglätte in einer Parkbox auf dem Parkplatz eines Hotels abgestellt, der vom öffentlichen Verkehrsraum durch eine lange Zufahrt getrennt war. Somit handelte es sich dabei um einen privaten Parkplatz.
Der Pkw geriet aufgrund eines Gefälles aus der Parkbox witterungsbedingt ins Rutschen. Hieraus kann aber kein schuldhaftes Verhalten gefolgert werden, so die ARAG-Experten (LG Detmold, Az.: 10 S 150/09).
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 11.01.2012 aktualisiert am 11.01.2012
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