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Aktuelle Fahrerassistenzen wie ein Spurhaltesystem sorgen für eine teilweise Automatisierung im Fahrbetrieb. Das entlastet die Fahrer und es ist absehbar, dass weitere Systeme eingeführt werden, die für einen noch höheren Automatisierungsgrad sorgen. Doch daraus ergeben sich rechtliche Fragen, die jetzt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in einer Projektgruppe untersucht hat.
Dazu erfolgte zunächst eine nicht endgültige Definition von Automatisierungsgraden, die in „Teil“-, „Hoch“- und „Vollautomatisierung“ unterscheidet. Insbesondere die Hoch- und Vollautomatisierung werfen Fragen auf, weil dem Fahrer damit ermöglicht wird, sich teilweise oder ganz von seinen Fahraufgaben abzuwenden. Doch nach Erkenntnissen der BASt sind lediglich solche Systeme keinen Einschränkungen unterworfen, die bei plötzlich auftretender Fahruntüchtigkeit des Fahrers in Notsituationen die Fahrzeugsteuerung für einen kurzen Zeitraum übernehmen. Exemplarisch dafür ist der Nothalteassistent.
Die Experten erwarten durch eine höhere Automatisierung auch einen höheren Nutzen für die Verkehrssicherheit, weil sich der Spielraum für das Fehlverhalten des Menschen verringert. Weiterer Forschungsbedarf ist jedoch erforderlich. Ein Schwerpunkt dabei ist die Frage der menschlichen Leistungsfähigkeit bei der Bedienung automatischer Systeme. Aber auch bei der funktionalen Sicherheit und dem rechtlichen Änderungsbedarf muss noch einiges geklärt werden.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 10.08.2012 aktualisiert am 10.08.2012
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