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Unter Fahrzeugleasing versteht man eine Finanzierungsform für ein Kraftfahrzeug. Zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber – in der Regel die hauseigene Bank des Automobilherstellers – wird in einem so genannten Leasingvertrag vereinbart, dass der Leasingnehmer gegen monatliche Zahlung eines bestimmten Betrages ein Kraftfahrzeug nutzen darf. Im Gegenzug übernimmt der Leasinggeber die Verantwortung für Inspektionen, TÜV und Autopflege.
Allgemein wird zwischen drei unterschiedlichen Autoleasing-Modellen unterschieden:
Beim am meisten genutzten Leasing-Modell ‚Kfz-Leasing mit Restwertabrechnung‘ wird der Fahrzeugwert bei Vertragsende mit dem bei Vertragsbeginn kalkulierten Wert verglichen. Ist der Fahrzeugwert gegenüber der Kalkulation bei Vertragsbeginn höher, erhält der Leasingnehmer eine 75 %-ige Erstattung. Ist der Fahrzeugwert niedriger als kalkuliert, muss die Differenz vom Leasingnehmer nachgezahlt werden.
Demgegenüber gibt es beim ‚Autoleasing mit Kilometerabrechnung‘ keine Zahlung bei Vertragsende. Der Leasinggeber trägt somit das Restwertrisiko. Die Abrechnung erfolgt hier nach Kilometern. Dazu wird bei Vertragsbeginn eine Jahresleistung vereinbart. Wird diese überschritten, muss der Leasingnehmer relativ teure Nachzahlungen leisten. Nicht gefahrene Kilometer werden teilweise mit der vereinbarten Gesamtfahrleistung verrechnet.
Beim ‚Kfz- Leasing mit Andienungsrecht‘ , kann der Verkäufer nach Ablauf des Vertrages verlangen, dass der Leasingnehmer das Auto zum kalkulierten Restwert kauft. Damit ist jedoch kein Anspruch seitens des Leasingnehmers verbunden, das Auto auch kaufen zu dürfen.
geschrieben von auto.de veröffentlicht am 29.10.2008 aktualisiert am 29.10.2008
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