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Wer bei einer Polizeikontrolle seinen Führerschein oder die Fahrzeugpapiere nicht dabei hat, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Auch eine im Auto mitgeführte Kopie reicht nicht aus, warnt der ADAC. Denn nur beim amtlichen Dokument ließen sich Fälschungen und rechtswidrige Veränderungen erkennen.
Wer bei einer Polizeikontrolle eine Kopie, auch eine amtlich beglaubigte, vorlegt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro. Bei Farbkopien drohen höhere Kosten, da sich der Besitzer wegen Urkundenfälschung strafbar machen kann.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.04.2012 aktualisiert am 05.04.2012
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