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Die Ummeldung eines Kraftfahrzeuges nach einem Umzug muss laut Paragraph 13 der Fahrzeugszulassungsordnung unverzüglich und „ohne schuldhaftes Zögern“ erfolgen. Dabei zeigen sich laut der Zeitschrift „Auto Test“ viele Behörden verständnisvoll, wenn einige Wochen bis zur Ummeldung vergehen.
Teilt der Halter die neue Adresse nach dem Wohnungswechsel aber mehrere Monate lang nicht mit, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld. Bei einer Polizeikontrolle sind dann 15 Euro fällig. Außerdem verständigen die Ordnungshüter in diesem Fall die Zulassungsbehörde, die den Halter dann schriftlich zur Ummeldung auffordert.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 02.05.2013 aktualisiert am 02.05.2013
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