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Böse Überraschung für Dieselhalter: Trotz eingebautem Rußpartikelfilter müssen zahlreiche Dieselbesitzer bei der diesjährigen Kfz-Steuer die Mehrbelastung für Fahrzeuge ohne Filter bezahlen. Grund für die falschen Bescheide sind die nicht im Kfz-Schein eingetragen Rußfilter.
Denn ohne Vermerk kann das Finanzamt nicht erkennen, ob der Wagen über einen Filter verfügt. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die vor dem Januar 2007 mit serienmäßigem Rußpartikelfilter zugelassen worden sind. Auch ein als Sonderzubehör gekauftes System ist oft nicht eingetragen und somit beim Finanzamt nicht existent.
Die Strafsteuer belastet damit die Halter zu unrecht mit 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum und trifft ausgerechnet diejenigen, die früh etwas für den Umweltschutz getan haben. Zwar ist das Eintragen des Filters in die Fahrzeugpapiere nachträglich noch möglich, doch kostet es zwischen zehn und 20 Euro. Trotzdem rät der ADAC, dies so schnell wie möglich nachzuholen, da sich die Steuerberechnung nach dem Zeitpunkt der Eintragung richtet. Je länger man wartet, umso mehr Steuern werden fällig.
mid/sas
geschrieben von veröffentlicht am 18.06.2007 aktualisiert am 18.06.2007
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