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Vor allem Radfahrer wehren sich nach Informationen der Deutschen Antwaltauskunft mit ihrem Smartphone gegen falsch abgestellte Autos. Sie zeigen die Falschparker per App an und veröffentlichen Bilder im Internet. „Dies ist rechtlich zulässig“, urteilt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Bei vielen Ordnungsämtern könnten heute schon Falschparker über das Internet gemeldet werden. Die App „Wegeheld“ automatisiere dies nur. „Die Behörden können diesen Anzeigen nachgehen, sie müssen es aber nicht“, erklärt Swen Walentowski. Bei der Veröffentlichung von Bildern des falsch parkenden Autos sollten die Nutzer der App aber Vorsicht walten lassen. „Kennzeichen und Personen müssen in diesem Fall unkenntlich gemacht werden“, warnt der Experte.
geschrieben von MID veröffentlicht am 13.04.2016 aktualisiert am 13.04.2016
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