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Falschparker oder Temposünder, die nicht mehr als 20 km/h zu schnell waren, erhalten in der Regel kein Buß-, sondern ein Verwarnungsgeld. Dabei handelt es sich quasi um die unbürokratische Version des Bußgeldes. Die erhobenen Beträge sind mit 5 Euro bis 35 Euro vergleichsweise gering, da keine Verwaltungskosten angerechnet werden. Im Ausgleich gibt es gegen Verwarngelder aber auch keinen Rechtsbehelf.
Widersprechen kann man nur Bußgeldbescheiden. Wer also ein Verwarnungsgeldbescheid erhält und diesen für ungerechtfertigt hält, ignoriert ihn einfach. Nach einer gewissen Frist verschickt die zuständige Behörde automatisch einen Bußgeldbescheid. Das geschieht auch, wenn die Frist ungewollt verpasst wird. Gegen diesen Folgebescheid kann Einspruch eingelegt werden. Allerdings ist der geforderte Betrag automatisch höher, da neben dem Verwarngeld auch Verwaltungskosten gefordert werden. Diese liegen in der Regel bei 23,50 Euro.
Davon unabhängig wird bei schwereren Verkehrssünden immer ein Bußgeldbescheid verschickt, etwa bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h. Das Einspruchsrecht gilt natürlich trotzdem.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 08.02.2012 aktualisiert am 08.02.2012
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