Feldversuch: “Lang-Lkw“ kommt

Heute gründete sich die Arbeitsgruppe für den bundesweiten Feldversuch zum „Lang-Lkw“, teilte das Verkehrsministerium in Berlin mit. Sie wird die Konzeption für das Projekt, das über ein Jahr laufen soll, erarbeiten. Mitglieder sind Vertreter des Bundesverkehrministeriums, der obersten Verkehrsbehörden der Länder und der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Der Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer, sagte aus diesem Anlass: „Wir betreten heute Neuland. Wenn es machbar ist, wollen wir so immense Erleichterungen für den Güterverkehr schaffen. Klar ist aber auch: Es darf keine Risiken für Verkehrssicherheit und Infrastruktur geben. Erhöhungen der Gewichtsgrenzen von 40 beziehungsweise 44 Tonnen im kombinierten Verkehr kommen nicht infrage. Lang-Lkws werden sich vor allem auf dem übergeordneten Straßennetz bewegen. Auch die Streckenführung über höhengleiche Bahnübergänge schließen wir aus. Es wird keine grenzüberschreitenden Verkehre geben.“

Die prognostizierten Zuwächse beim Güterverkehr in den nächsten Jahren stellten vor neue Herausforderungen. Das BMVBS wolle Verkehre intelligent koordinieren, durch den Lang-Lkw Gütertransporte bündeln und damit auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Die Arbeitsgruppe wird die Anforderungen an Fahrer, Fahrzeuge sowie die Routen und die wissenschaftliche Begleitung festlegen. Der nächste Schritt wird eine Ausnahmeverordnung sein, die das BMVBS nach Anhörung der Länder erlässt; darin enthalten ein Startdatum und Fristen für die wissenschaftliche Begleitung. Verbände und das Gewerbe werden nach Vorliegen eines Arbeitsentwurfs für eine Ausnahmeverordnung eingebunden.

Laut Scheuer wollen weit über 200 Firmen am Feldversuch teilnehmen. Das zeige, „dass wir auf dem richtigen Weg sind“. Sogar über die Grenzen hinaus habe der geplante Feldversuch großen Anklang gefunden. „Dies bestärkt uns in dem Entschluss, den Feldversuch im Wege einer Ausnahmeverordnung zu ermöglichen. Aufwendige Genehmigungsverfahren sind so entbehrlich.“

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