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Der Reiseverkehr mit Fernbussen in Deutschland nimmt stetig zu. Die Fahrten sind preiswert und das Streckenangebot mittlerweile riesig. Doch Fahrgast-Rechte stehen auf der Agenda der Anbieter offenbar eine untergeordnete Rolle. Denn viele missachten laut der Verbraucherzentrale Bayern die EU-Verordnung, in der etwa die Ansprüche von Fahrgästen bei Verspätungen geregelt sind.
So schließen zum Beispiel manche Fernbus-Betreiber Ersatzansprüche des Reisenden bei Fahrplanänderungen mit Abweichungen von unter 120 Minuten aus. „Solche pauschalen Einschränkungen sind nicht zulässig“, betont Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Den Kunden stehen bei Ausfall, Verspätung oder Überbuchung umfangreiche Rechte zu, die man kennen sollte. Daher empfehle sich vor der Buchung ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 08.07.2014 aktualisiert am 08.07.2014
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