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Das Festhalten und Bedienen eines Mobiltelefons während der Autofahrt ist auch bei der Verwendung als Navigationshilfe strafbar. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm (Az. III-5 RBs 11/13) festgestellt und eine Strafe von 40 Euro für den betroffenen Fahrzeughalter bestätigt.
Verboten ist laut ARAG jegliche Nutzung, bei der der Fahrer das Gerät in der Hand hält, also nicht nur das Telefonieren. Sinn der Vorschrift in Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es, zu gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände zur Bewältigung der Fahraufgabe frei hat.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 13.03.2013 aktualisiert am 13.03.2013
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