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Für Feuerwehr-Fahrzeuge gibt es ab sofort einen speziellen Führerschein. Ein entsprechendes Gesetz ist nun in Kraft getreten.
Für das Führen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 4,75 Tonnen muss demnach nur eine interne Ausbildung mit abschließender Prüfung bei der Feuerwehr absolviert werden. Für Fahrzeuge mit 7,5 Tonnen erfolgt laut dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) eine vereinfachte Ausbildung mit Prüfung an einer regulären Fahrschule.
Mit dieser Maßnahme werden die rund 100 000 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr gestärkt. Durch eine EU-Regelung waren die ehrenamtlichen Helfern bisher verpflichtet, einen Führerschein für mittelschwere Lkw (Klasse C1) zu erwerben. Dies wirkte abschreckend auf den Nachwuchs.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 23.07.2009 aktualisiert am 23.07.2009
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