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(motorsport-magazin.com) Anscheinend will die FIA, beziehungsweise deren Berufungsgericht, die Berufung von McLaren bezüglich der Strafe gegen Lewis Hamilton in Spa schnell behandeln. Eine Sprecherin des Automobil-Weltverbands erklärte am Mittwoch, dass der Anhörungstermin noch vor dem Rennen in Singapur am 28. September angesetzt werden soll. Dabei wird es zunächst darum gehen, ob der Einspruch von McLaren gegen die 25-Sekunden-Strafe von Hamilton in Spa auch zulässig ist.
Hamilton hatte die Strafe erhalten, nachdem er in der Bus-Stop-Schikane hatte abkürzen müssen und dann zwar den dabei überholten Kimi Räikkönen vorbeiließ, nach Meinung der Rennkommissare aber dennoch einen Vorteil behielt. Durch die Bestrafung fiel Hamilton von Rang eins auf drei zurück. Martin Whitmarsh hatte danach gemeint: "Wir haben von der Boxenmauer aus die Rennkontrolleure um eine Bestätigung gebeten, ob sie damit einverstanden seien, dass Lewis Kimi erlaubte, ihn erneut zu überholen. Sie bestätigten zweimal, dass sie glaubten, die Platzierung sei in einer Art zurückgegeben worden, die OK sei." Zunächst gab es von Charlie Whiting auch ein OK, bevor er später dann doch eine Untersuchung veranlasste.
Aufgrund der Empörung, die nach der Strafe allgemein herrschte, musste Surinder Thathi, einer der drei Stewards in Spa, explizit betonen, dass es keine Verschwörung gegen McLaren gegeben hatte. "Es war keine Verschwörung gegen irgendjemand, McLaren inklusive. Wir haben professionell und innerhalb der FIA-Regeln operiert. Hamilton nahm eine Abkürzung der Kurve innen, als er abseits der Strecke war", erklärte er Reuters. Im Anschluss habe man die Wahl gehabt, eine Zeitstrafe oder eine Strafe von zehn Startplätzen beim nächsten Grand Prix zu verhängen. "Wir haben uns für Ersteres entschieden und eine Zeitstrafe von 25 Sekunden verhängt. Ich weiß, ich bin jetzt in Großbritannien eine unpopuläre Person, aber ich habe meinen Job gemacht und mich professionell verhalten."
adrivo Sportpresse GmbH
geschrieben von veröffentlicht am 10.09.2008 aktualisiert am 10.09.2008
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