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Grund zur Freude für Wohnmobilfahrer: Künftig können sie bei der Nachrüstung eines Rußpartikelfilters die staatliche Filterförderung beantragen. Vor allem ältere Fahrzeuge haben somit wieder eine Chance auf die Erlaubnis zur Fahrt in Umweltzonen.
Die Regelung soll im Laufe des Monats Mai Inkrafttreten. Die drei beteiligten Ministerien haben sich darauf geeinigt, dass die Regelung für Privat-Pkw und Mobile bis zu 3,5 Tonnen rückwirkend bis zum Jahresanfang gilt. Zu diesem Zeitpunkt war die erste Filterförderung ausgelaufen, die jedoch nur Pkw-Fahrer nutzen konnten.
Im Unterschied zu den als Pkw eingestuften Wohnmobilen gibt es für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen keine rückwirkende Zahlung; die Förderung gibt es erst bei Nachrüstung ab Inkrafttreten der Regelung.
Förderanträge sollen ab Mitte Mai beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich sein. Der Förderbetrag wird ausgezahlt, nicht wie früher mit der Kfz-Steuer verrechnet.
Passende Filter für Pkw gibt es bei den jeweiligen Fahrzeug-Herstellern sowie von zahlreichen Zulieferern. Infos zu Filtern für Reisemobile, vor allem ältere Modelle, gibt es beim Caravaning Industrie-Verband (CIVD).
geschrieben von auto.de/(hh/mid) veröffentlicht am 07.05.2010 aktualisiert am 07.05.2010
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