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Käufer eines zu schmalen Pkw-Stellplatzes haben gute Chancen auf einen
finanziellen Ausgleich. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
haben einer Klägerin Recht gegeben, deren Garagenplätze nur mit einem
Kleinwagen zu benutzen waren
Die Richter des Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main haben einer Klägerin Recht gegeben, die eine
Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenplätzen erworben hatte. Es stellte sich
später heraus, dass die Parklücken bei einer Breite von 2,25 Metern nur mit
einem Kleinwagen problemlos zu benutzen waren. Größere Fahrzeuge seien
lediglich „von einem geübten Fahrer“ und „bei unverhältnismäßigem
Rangieraufwand“ einzuparken, so das Urteil. Der Verkäufer musste der
Eigentümerin rund 14 000 Euro zurückzahlen (Az: 7 U 212/97).
mid/lex
geschrieben von veröffentlicht am 13.02.2007 aktualisiert am 13.02.2007
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