Statistik

Flensburg: Wenn Punkte zur Last werden

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4,7 Millionen Personen kassierten im vergangenen Jahr neue Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Der häufigste Verstoß ist, wie sollte es anders in Deutschland sein, zu schnelles Fahren. 87 Prozent der Punkteverstöße gehen auf das Konto der zu schnellen Autofahrer. Auf Platz zwei rangiert die Vorfahrtsverletzung, gefolgt von Alkohol am Steuer und Fahren ohne Führerschein. Und das, obwohl die Wahrscheinlichkeit, die Fahrerlaubnis zu verlieren, seit drei Jahren immens gestiegen ist.

Situation ernst nehmen

„Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 ist der Führerschein viel früher in Gefahr“, sagt Thomas Wagner, Fachbereichsleiter der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bei DEKRA. Denn schon bei acht Punkten ist der Führerschein erst einmal futsch. 2016 kassierten die Gerichte und Bußgeldbehörden in mehr als 77.000 Fällen die Fahrerlaubnis ein. Von den 447.000 Fahrverboten mal ganz zu schweigen. Wichtig für Betroffene ist, dass sie vor allem eines machen: Die Situation ernst nehmen, wenn eine Ermahnung ins Haus flattert.

Bei vier oder fünf Punkten folgt genau solch ein Schreiben. Bei sechs und sieben Punkten gibt es bereits eine Verwarnung. „Die Betroffenen sollten diesen ‚blauen Brief‘ nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern möglichst rasch handeln“, empfiehlt Wagner. Der Grund: „Je mehr Punkte eine Person auf dem Konto hat, umso mehr erhöht sich das Risiko, weitere Punkte zu sammeln. Außerdem steigt mit der Anzahl der Verkehrsverstöße die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen“, so der Experte. „Punkte sind auch kein Zufall: Sie beruhen häufig auf Fehleinstellungen, falschen Fahrgewohnheiten oder Stress.“

Bewährt: Freiwilliges Fahreignungsseminar

Was sich als bewährt herausgestellt hat, ist der freiwillige Besuch eines Fahreignungsseminars. Bis zum Stand von fünf Punkten werden die Teilnehmer dabei einmal innerhalb von fünf Jahren mit einem Punkt Abzug belohnt. Spannend wird es beim Blick auf die Verjährungsfristen von Punktedelikten: Ein-Punkte-Delikte werden nach zweieinhalb Jahren getilgt, Zwei-Punkte-Verstöße erst nach fünf Jahren und Drei-Punkte-Delikte bleiben sogar zehn Jahre aktiv.

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