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Bei acht Punkten in Flensburg ist künftig Schluss und die Pappe weg. Das neue Punktesystem bei Fahrverstößen und Bußgeldern gilt vom 1. Mai an. Die Veränderungen in der Bewertung der Verkehrsteilnehmer sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen und einfacher sein. Statt Verkehrszentralregister (VZR) lautet für Autofahrer das Unwort des Jahres künftig „Fahreignungsregister“. Abgekürzt nennt die Flensburger Behörde das neue System „FAER“. Die vier Buchstaben klingen phonetisch wie „fair“, doch ob das neue System wirklich fair ist, wird sich zeigen.
Vor dem „schlimmsten Fall“, dem Entzug der Fahrerlaubnis, hat der Gesetzgeber zwei Stufen gesetzt, die sich „Ermahnung“ und „Verwarnung“ nennen. Wer vier oder fünf Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg aufweist, bekommt eine Ermahnung. Die Kandidaten[foto id=“506339″ size=“small“ position=“right“] werden auf die neu eingeführten, freiwilligen „Fahreignungsseminare“ hingewiesen. Durch die Teilnahme können Autofahrer einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen. Die zweite Stufe, die Verwarnung, greift, wenn jemand sechs oder sieben Punkte angesammelt hat. Diese Autofahrer werden schärfer ermahnt, und sie können ebenfalls ein Fahreignungs-Seminar besuchen, allerdings ohne Punkteabbau. Bei acht Punkten ist Stufe drei erreicht und der Lappen weg.
Punkte entstehen ab Mai direkt am Tattag und nicht erst am Tag der Rechtsprechung. Zudem entfalle die Tilgungshemmung, sagt Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht und Bundesminister a.D. „Nach der alten Regelung führte ein neuer Verstoß dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert blieb. Jetzt ist es allerdings so, dass jeder einzelne Punkt nach festen Tilgungsfristen verjährt“, so Bodewig.
Wer drei oder weniger Punkte in der Kartei hat, fällt in keine der drei Maßnahmestufen, kann aber freiwillig an einem der Fahreignungs-Seminare teilnehmen und einen Punkt abbauen. Die einzelnen Punkte wiederum werden je nach Verstoß erteilt, wobei ausschließlich Delikte eingetragen werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wer beispielsweise eine Umweltzone ohne gültige Plakette befährt oder gegen die Regelungen des Saisonkennzeichens verstößt, erhält keinen Eintrag im FAER. Die Ordnungswidrigkeiten sind dennoch mit einem Regelsatz von 80 Euro beziehungsweise 40 Euro belegt. Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nur, wenn sie sozusagen auf der Strafliste stehen und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro zur Folge haben.
Einen Punkt in Flensburg bekommen Autofahrer weiterhin für schwere Ordnungswidrigkeiten – also wenn sie die Vorfahrt missachten oder gegen die Vorschriften der Fahrgastbeförderung verstoßen. Wer an Bahnübergängen die Wartepflicht nicht beachtet, begeht eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit und bekommt zwei Punkte sowie ein Fahrverbot über drei Monate. Drei Punkte drohen Autofahrern bei Straftaten, sofern die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist. Das kann bei unterlassener Hilfeleistung oder Trunkenheit im Straßenverkehr der Fall sein.
geschrieben von auto.de/(ari/mid) veröffentlicht am 07.04.2014 aktualisiert am 07.04.2014
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