Fluggastrecht

Fluggastrechte bei Verspätungen – Die Uhr stoppt erst, wenn die Türen öffnen

Ein Flug ist erst vorbei, wenn die Türen öffnen Bilder

Copyright: Germanwings

Bei erheblichen Flugverspätungen haben Passagiere das Recht auf eine Entschädigung. Als ausschlaggebend für die Bemessung der Verzögerung bei der Ankunft gilt nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, sondern erst das Öffnen der Türen. Das hat nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Der Fall

Verhandelt wurde ein Rechtstreit zwischen der Fluglinie Germanwings und einem Passagier. Dessen Flug von Salzburg nach Bonn war erst mit 2:58 Stunden Verspätung gelandet. Die endgültige Parkposition erreichte die Maschine erst 3:03 Stunden nach der geplanten Zeit; kurz darauf wurden die Türen geöffnet. Vor Gericht ging es nun um die Frage, welche der beiden Zeiten maßgeblich ist, denn bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden hätte dem Fluggast eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zugestanden.

Das Urteil

Das Gericht entschied sich für den späteren Zeitpunkt als „tatsächliche Ankunftszeit“. An Bord der Maschine seien Fluggäste in ihrer Bewegungsfreiheit sowie in der Möglichkeit zur Kommunikation mit der Außenwelt erheblich eingeschränkt. Diese Situation endet laut dem Gericht nicht mit dem Aufsetzen der Maschine auf der Landebahn, sondern erst dann, wenn den Passagieren das Verlassen des Flugzeugs gestattet wird. (EuGH, C-452-13)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum