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Auch wenn die Airlines ihre Flugaktivitäten wieder aufgenommen haben, warten noch sehr viele Urlauber, deren Rückflug wegen des Flugverbotes storniert wurde, auf eine Rückfluggelegenheit.
Dem ADAC liegen derzeit Hunderte von Hilfeersuchen seiner Mitglieder vor. Die Fluggesellschaften weigerten sich, ihrer Rückholungspflicht in angemessener Form nachzukommen, und böten – wenn überhaupt – nur Heimflüge zu weit überteuerten Preisen an, berichtet der Automobilklub.
Nach Ansicht des ADAC kann das nicht hingenommen werden, schließlich verpflichte die Fluggastrechteverordnung die Airlines, für den Rücktransport des Fluggastes zu sorgen. Allerdings sei nicht geregelt, „wann“ der Rücktransport zu erfolgen habe. Dies dürften Fluggesellschaften jedoch nicht ausnutzen. Ein solches Vorgehen verstößt nach Meinung des Klubs gegen elementare Verbraucherschutzgrundsätze.
Der Automobilklub fordert die Fluggesellschaften auf, in erster Linie für den Rücktransport derjenigen Passagiere zu sorgen, die mittlerweile tagelang auf eine Rückfluggelegenheit warten. Teilweise spielten sich an vielen Touristenflughäfen erschütternde Szenen ab, so der ADAC. Er moniert, dass Reisende, die wegen dringender Termine nach Hause müssten oder sich eine längere Überziehung des Urlaubs nicht leisten könnten, von einigen Fluglinien mehr als stiefmütterlich behandelt würden.
Betroffene Urlauber sollten zur Durchsetzung späterer Rechtsansprüche alle Belege sammeln und über die Situation genau Protokoll führen, damit später im Falle eines Rechtsstreits der Vorgang lückenlos dokumentiert werden kann, so der Rat der Fachleute. Bei Gesprächen mit Angestellten der Fluglinien sollte man, wenn möglich, immer Namen und Funktion notieren.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/sr) veröffentlicht am 22.04.2010 aktualisiert am 22.04.2010
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