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Die durch das Tauwetter verursachten Hochwasser, können auch für Autos gefährlich werden. Dann nämlich, wenn die Fahrzeuge nicht rechtzeitig weggeparkt wurden. Wasserschäden an Motor, Elektronik oder im Innenraum sind meist teuer.
Kommt man nach der Flut wieder ans Auto ran, muss natürlich zunächst das Wasser abgelassen werden. Also Türen und Kofferraum weit öffnen und anschließend die Restflüssigkeiten mit einem Schwamm aufsaugen. Viele Fahrzeuge haben Ablaufbohrungen, damit das Wasser entweichen kann. Nasse Fußmatten und Bezüge trocknen am besten in einem warmen Raum, z.B. im beheizten Keller.
Auf keinen Fall sollte das Auto nach der Havarie gleich wieder gestartet werden. Denn Wasser im Brennraum lässt den Schmierfilm reißen und kann schon nach ein paar Umdrehungen der Kurbelwelle zu einem kapitalen Motorschaden führen. Ratsam ist es auch, die Batterie abzuklemmen, um einen eventuellen Kurzschluss zu verhindern. Den Abtransport zu einer sicheren Stelle übernimmt ein Abschleppunternehmen oder mittels Abschleppstange bzw. -seil auch ein Bekannter. Danach sollte das Fahrzeug von einer Fachwerkstatt inspiziert und trocken gelegt werden. Dazu gehören nicht nur Motor und Elektronik, sondern auch die Fahrgastzelle.
Damit der Wasserschaden von der Versicherung zügig reguliert werden kann, sind Fotos von der Unglücksstelle und dem Fahrzeug hilfreich. Die Assekuranzen zahlen bei einer Teilkaskoversicherung allerdings nur, wenn das Wasser zum Auto gekommen ist, nicht umgekehrt. Wird ein abgestelltes Auto durch Hochwasser beschädigt, wird also gezahlt, für eine Fahrt durch eine überflutete Straße mit anschließendem Schaden jedoch nicht. Bei einer Vollkaskoversicherung hingegen ist auch dieser Fall abgedeckt.
Generell sollten Fahrten durch Wasserlöcher vermieden werden. Denn selbst bei geringer Geschwindigkeit und niedrigem Wasserstand kann durch die Bugwelle ein Wasserschlag entstehen. Dabei tritt Wasser in den Ansaugtrakt des Motors und kann ihn zerstören.
Pech haben Fahrzeugbesitzer, deren Auto komplett in den Fluten versunken ist. Meist ist der Reparaturaufwand höher als der Wiederbeschaffungswert, so dass ein Totalschaden vorliegt.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 11.01.2011 aktualisiert am 11.01.2011
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