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Ford empfiehlt seinen Händlern ab sofort, allen Inhabern eines Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent beim Fahrzeugkauf einen Nachlass von 20 Prozent auf die unverbindliche Preisempfehlung zu gewähren – unabhängig von der Art der körperlichen Einschränkung.
Bislang bezog sich diese Rabattempfehlung auf Personen mit den so genannten Merkzeichen „G“ (gehbehindert), „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „B“ (ständige Begleitung erforderlich) und „H“ (hilflos). Die Limitierung auf diese vier Merkzeichen entfällt nun. Die 20-Prozent-Rabatt-Empfehlung gilt weiterhin für das komplette Fahrzeugangebot. Ford hat in Deutschland im vergangenen Jahr rund 2500 Fahrzeuge speziell an Personen mit den vier erwähnten Merkzeichen verkauft.
(ar/os)
geschrieben von veröffentlicht am 09.03.2007 aktualisiert am 09.03.2007
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