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Einige große Unternehmen wie Bayer, Telekom oder auch DHL bieten ihren Angestellten bereits eine ganze Fahrradflotte als alternative zum Dienstauto an. Trotzdem wird das Thema Dienstfahrrad bislang eher stiefmütterlich behandelt. Grund dafür könnte die steuerliche Beschränkung sein, denn Mitarbeiter konnten Diensträder lange Zeit theoretisch nicht in ihrer Freizeit nutzen. Zum Jahresende 2012 wurde das Dienstfahrrad dem Dienstauto steuerlich gleichgestellt. Damit tritt für das Firmenvelo die Ein-Prozent-Regelung in Kraft, mit der man die Räder auch privat nutzen kann. Wir erklären, was genau sich hinter dieser Regelung verbirgt, für wen sich ein Dienstrad lohnt und was es dabei zu beachten gibt
Vor jeder Anschaffung steht die Frage: Wer bezahlt es? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich zum Beispiel die Kosten teilen, sie können es aber natürlich auch jeweils selbst finanzieren. Wenn der Angestellte Kosten übernimmt, dann wird ein Teil seines Bruttogehalts für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer einen kleinen Teil seines Entgelts in eine Sachleistung um und spart Steuern und Sozialabgaben. Das Portal „Pressedienst-Fahrrad“ empfiehlt das besonders denen, die ohnehin mit einem Rad geliebäugelt haben, denn ihnen spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises. Am größten ist das Ersparnis für den Angestellten natürlich, wenn der Arbeitgeber die Anschaffungskosten übernimmt.
Für die richtige Wahl sind der persönliche Fahrstil und auch die Topografie der Strecke maßgeblich. Gerade bei Diensträdern mit hoher Laufleistung sollte die Entscheidung also lieber nicht allein dem Buchhalter überlassen werden. Am besten handeln das der Arbeitgeber und der Angestellte gemeinsam aus. In der Regel hat der Chef das letzte Wort, üblicherweise gibt er jedoch nur einen Preisrahmen vor, in dessen Grenze sich der Angestellte sein Modell aussuchen kann.
Die Neuregelung zum Dienstrad legt fest, dass der Angestellte ein Prozent des Kaufpreises zu seinem Bruttogehalt versteuert, wenn er das firmeneigene Fahrrad auch privat nutzen will.
Ja, die Dienstradregelung schließt E-Bikes mit ein. Allerdings können nicht alle elektrisch unterstützten Fahrräder als Diensträder genutzt werden. Eine Ausnahme bilden etwa S-Pedelecs, da sie mit ihrer Motorunterstützung bis 45 km/h nicht mehr als Fahrrad, sondern als „Kraftfahrzeug“ gelten. Auch wenn sie streng genommen kein Dienstrad sein können, kann man die schnellen E-Bikes zum „Dienstkraftfahrzeug“ machen. Damit gilt dann eine weitere Regelung: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden als zusätzlicher geldwerter Vorteil betrachtet und mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.
Das Dienstfahrrad wird wie ein gewöhnliches Fahrrad betrachtet und muss deshalb auch der StVZO entsprechen. Diese schreibt einige Ausrüstungsteile vor. Dazu zählt neben einer Klingel und zwei Bremsen unter anderem Beleuchtung, Rücklichter und Reflektorstreifen. Für S-Pedelecs gehört auch der Helm zur Pflichtausstattung.
Die Instandsetzung des Dienstrades kann vom Arbeitgeber übernommen werden oder ist in Form eines Reparaturkostenschutzes im Leasingangebot enthalten. Ansonsten ist der Arbeitnehmer in der Verantwortung, sich um Wartung und Reparatur zu kümmern.
Alles was mit dem Fahrrad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der Anschaffungskosten betrachtet. Dazu zählt auch der Akku für das E-Bike. Dagegen zählen Helm, Regenbekleidung oder Fahrradtasche zum Zubehör und müssen vom Angestellten privat angeschafft werden. Lediglich das Fahrradschloss bildet eine Ausnahme: Hier gibt es keine rechtliche Regelung über den Träger der Kosten.
Wer sein Firmenvelo mit anderen teilen möchte, sollte dies vorher mit dem Arbeitgeber klären und das bestenfalls in einer Vereinbarung schriftlich festhalten. In der Regel werden dort die eigenen Familienmitglieder als Nutzungsberechtigte eingetragen.
Wird das Firmenvelo geleast, dann sind spätere Veränderungen am Rad nicht mehr möglich. Ausgenommen sind jedoch Komponenten, die der individuellen Anpassung des Rades dienen. Dazu zählen Sattel, Lenkergriffe, Pedale, Klingel oder Tacho. Wurde das Zweirad vom Arbeitgeber gekauft, sind spätere Umbauten zwar grundsätzlich möglich, sollten aber abgesprochen werden.
Wie der Dienstwagen, ist auch das Dienstfahrrad eine Form der Gehaltsumwandlung beziehungsweise der Mitarbeitermotivation. Der Arbeitgeber fördert damit die Mobilität des Mitarbeiters. Auch vom positiv besetzten Image des Fahrrades können Unternehmen in ihrer Außenwirkung profitieren.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 07.06.2013 aktualisiert am 07.06.2013
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