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Frankreich hat zum 1. September 2008 die Warnwestenpflicht für Radfahrer eingeführt. Sie müssen künftig bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen. Die Weste ist grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung und bei Nebel und Regen auch am Tage Pflicht.
Wie der Auto Club Europa (ACE) heute (4. September 2008) berichtete, gibt es auch für Radtouristen und Grenzgänger keine Ausnahmen. Nach Informationen des Clubs werden Zuwiderhandlungen vom 1. Oktober 2008 an mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 05.09.2008 aktualisiert am 05.09.2008
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