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Die in Frankreich für Autofahrer bislang vorgeschriebenen Alkohol-Testgeräte müssen nun nicht mehr mitgeführt werden.
Wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet, ist die erst vor einem halben Jahr eingeführte Pflicht vom französischen Innenministerium ausgesetzt worden. Ob es eine alternative Anschlussregelung geben wird, ist noch nicht bekannt. Als möglichen Grund nannte der Club Probleme mit dem frühen Verfallsdatum der Teströhrchen und Schwierigkeiten beim Vertrieb.
Autofahrer, die bei einer Polizeikontrolle keinen Alkoholtester bei sich führen und verwarnt werden, rät der Club, gegen den Bescheid unverzüglich Rechtsmittel einzulegen. Denn es könnte sein, dass einige Beamte von der neuen Entscheidung noch nichts wissen.
Wer kontrolliert wird und eine Verwarnung erhält, sollte das Bußgeld von 11 Euro nur unter Vorbehalt zahlen und binnen 45 Tagen Einspruch einlegen. Seit November mussten ertappte Autofahrer innerhalb von fünf Tagen einen Alkoholtester besorgen und diesen der Polizei vorlegen. Ansonsten erhöhte sich das Bußgeld auf 90 Euro.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 28.01.2013 aktualisiert am 28.01.2013
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