Frankreich: Motorradfahrer als „Leuchtmännchen“

Reflektierende Warnkleidung tragen müssen laut ADAC Motorradfahrer ab dem 1. Januar 2013 in Frankreich.

Eine neue Verordnung sieht vor, dass bei einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 Quadratzentimeter auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Wer sich weigert, als „Leuchtmännchen“ zu fahren, muss eine Geldbuße in Höhe von 68 Euro zahlen.

Dabei ist beispielsweise auch eine zusätzliche Armbinde in der ausreichenden Größe zulässig. Das Material muss außerdem nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Farben schreiben die französischen Behörden nicht vor. Allerdings muss das reflektierende Material für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am Oberkörper getragen werden.

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