Frankreich schreibt Autofahrern Alkoholtester vor

Im Kampf gegen Alkohol am Steuer schlägt Frankreich einen schärferen Kurs ein und verpflichtet alle Kraftfahrer dazu, künftig immer ein Alkoholmessgerät mitzuführen. Wie der Auto Club Europa (ACE) heute mitteilte, wurde auf Betreiben des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy Anfang März eine neue Verordnung erlassen, der zufolge vom 1. Juli an Kraftfahrer in Frankreich ein Testgerät zur Messung des Atemalkohols mit sich zu führen haben.

Die Vorschrift gilt auch für ausländische Kraftfahrer, die nur vorübergehend etwa als Touristen und Transitreisende in Frankreich unterwegs sind. Wer das Gebot zur Mitführung eines Alkoholtesters missachtet und in eine Verkehrskontrolle gerät, muss nach einer viermonatigen Schonfrist von November 2012 an elf Euro Bußgeld entrichten und zwar unmittelbar an Ort und Stelle.

Der Testgeräte-Erlass ist laut ACE Teil einer nationalen Kampagne, die dazu beitragen soll, die Sicherheit auf den Straßen Frankreichs zu erhöhen und Unfälle zu verhindern. In Frankreich ist der Anteil von Alkoholdelikten im Straßenverkehr auch im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Nahezu ein Drittel der tödlich verlaufenen Verkehrsunfälle in Frankreich geht demnach auf Alkoholkonsum zurück. Mit der verpflichtenden Mitnahmen von Alkoholtestgeräten soll an die Verantwortung jedes Einzelnen appelliert werden, sich selbst vor Fahrtantritt zu testen. Beim ACE heißt es dazu: Wir warten jetzt erst einmal die Erfahrungen in Frankreich ab und ziehen dann unsere Schlüsse.

Der ACE unterstützt ebenso wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) die Forderung nach einem Alkoholkonsumverbot für Kraftfahrer, so wie es in Deutschland bereits für Fahranfänger mit Erfolg praktiziert wird.

Jeder Führer eines Fahrzeugs (PKW, LKW, Busse, Motorräder, mit Ausnahme von Mofas) muss ein unbenutztes Messgerät zur Feststellung des Atemalkohols mit sich führen, dass jederzeit erreichbar im Fahrzeug deponiert ist. Dieses Gerät ist bei Verkehrskontrollen auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Bestimmung ist Bestandteil der nationalen französischen Straßenverkehrsordnung.

Verwendet werden dürfen sowohl Einweg-Testgeräte als auch elektronische Geräte, die jeweils der französischen Norm entsprechen müssen. Sie ist am Kennzeichen „NF“ zu erkennen. Die Frist zur Gebrauchsfähigkeit des Geräts darf nicht überschritten sein, andernfalls wird es von der Polizei nicht akzeptiert. Im Handel heißt es, die Geräte verfügten lediglich über eine Haltbarkeit von rund elf Monaten.

Einweg-Testgeräte sind in Frankreich beispielsweise an Tankstellen, Raststätten, in Apotheken oder Supermärkten erhältlich. Ein einzelner Einmaltester kostet rund 1 Euro. Einwegtestgeräte bestehen aus einem kleinen Röhrchen und einer Plastiktüte. Die beiden Enden des Röhrchens müssen zusammengedrückt werden. Anschließend wird in die Tüte geblasen, bis diese vollständig mit Atemluft gefüllt ist. Erst dann wird das Röhrchen mit dem blauen Ende in die vorgesehen Öffnung der Tüte gesteckt. Danach wird die Tüte solange gedrückt, bis die Luft komplett durch das Röhrchen entwichen ist. Nach 2 Minuten ist das Ergebnis abzulesen: Bleiben die Kristalle im Röhrchen gelb kann die Testperson im Hinblick auf Alkohol ohne Bedenken ein Kraftfahrzeug steuern.

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Gast auto.de

Juli 3, 2012 um 2:38 pm Uhr

Achten Sie darauf das auf den Einweg Alkoholtester die zugelassene und geforderte NF_Norm angebracht ist. Nur diese Einweg Alkoholtester mit zugelassener NF Norm sind in Frankreich zulässig.

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