Freie Fahrt in den Städten ab März 2007 nur mit Umweltplakette

Autofahrer sollten sich im kommenden Jahr möglichst frühzeitig um eine Umweltplakette für ihren Wagen kümmern. Die Plakette sichert freie Fahrt durch Umweltzonen, die Kommunen ab März nächsten Jahres ausschildern können. Das Pickerl gibt es in grün, gelb und rot – je nach Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Darauf weißt der TÜV Süd hin.

Nicht alle bekommen eine

Die Aufteilung des Pkw-Bestandes auf der Basis des Zahlenmaterials vom 1.1.2006 (Quelle: KBA) bei einem bundesweiten Bestand von 45,2 Mio Fahrzeugen wäre derzeit wiefolgt: 26 Prozent oder 11,7 Millionen Fahrzeuge würden keine Plakette erhalten. Die Rote Plakette ginge an vier Prozent oder 1,8 Millionen Autos, Gelb bekämen elf Prozent oder 4,3 Millionen Fahrzeuge, 59 Prozent oder 26,7 Millionen Autos hätten dank der grünen Plakette freie Fahrt ohne Einschränkung.

Motoräder brauchen keine

Wegen hoher Feinstaubbelastung oder Sommersmog können ab März in Innenstadtbereichen, für einige Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkte Fahrverbote für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen verhängt werden. Diesel-Fahrzeuge und Autos mit Ottomotor sichern sich mit der entsprechenden farbigen Umweltplakette die freie Fahrt durch diese Zonen. Wagen ohne die Plakette bleibt nach dem Willen des Gesetzgebers der Weg in die jeweiligen Zonen versperrt. Es gibt keine Anwohnerregelungen. „Nur Motorräder brauchen keine entsprechende Plakette“, erläutert Reinhard Staebler von TÜV Süd. Auto Service. Und es gibt weitere Ausnahmen wie zum Beispiel für Traktoren, Krankenwagen, Polizeiautos, Feuerwehren oder Fahrzeuge des Katastrophenschutzes. „Völlig offen ist momentan noch, wie bei Oldtimer-Veranstaltungen verfahren wird“, so Staebler.

Neue Verkehrzeichen zeigen Umweltzonen an

Angezeigt wird die Umweltzone durch ein neues, rechteckiges Verkehrsschild mit rotem Kreis auf weißem Grund. In der Mitte steht das Wort „Umwelt“. Darunter sind die Umweltplaketten in grün, gelb und rot abgebildet – ein Signal dafür, welche Fahrzeuge in der Zone fahren dürfen. Am Ende der Umweltzone stehen schwarz-weiße „Aufhebungsschilder“. „Wer zur richtigen Schadstoffgruppe gehört, aber keine Plakette hat, darf trotzdem nicht in der Zone fahren. Die Plakette muss sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden“, so Staebler. Die Plakette, in die jeweils das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen wird, gibt es unter anderem im nächsten Jahr in allen 300 Service-Centern von TÜV Süd, bei den Zulassungsstellen sowie den AU-berechtigten Kfz-Fachbetrieben – voraussichtlich ab Februar.

Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge sind festen Schadstoffgruppen zugeteilt. Die Zuordnung erfolgt nach der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummern. In den alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1. Oktober 2005) sind sie im Feld „zu 1“ (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant ist von der mehrstelligen Zahl die 5. und 6. Ziffer. Sie ergibt die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer zwei Zeilen unterhalb der Euronorm.

ar/sb

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