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Das kleine Guckloch in der von Eis oder Schnee bedeckten Frontscheibe des Autos genügt nicht. Bei einem Unfall kann die ungenügend freie Sicht nach Angaben der HUK-Coburg sogar negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Davon wäre nicht nur die Kfz-Haftpflicht-, sondern auch die Kaskoversicherung betroffen.
Denn die Straßenverkehrsordnung fordert, dass die Fähigkeit zum Führen des Fahrzeugs nicht durch eingeschränkte Sicht behindert wird. Um diesen Ansprüchen zu genügen, müssen Front- und Heck- sowie die Seitenscheiben von Eis und Schnee befreit werden. Wenn das Auto komplett von Schnee bedeckt ist, dann ist die weiße Pracht auch von Dach, Haube und Kofferraum zu entfernen.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 29.11.2013 aktualisiert am 29.11.2013
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