Freie Sicht nur ohne Eis und Schnee

Das kleine Guckloch in der von Eis oder Schnee bedeckten Frontscheibe des Autos genügt nicht. Bei einem Unfall kann die ungenügend freie Sicht nach Angaben der HUK-Coburg sogar negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Davon wäre nicht nur die Kfz-Haftpflicht-, sondern auch die Kaskoversicherung betroffen.

Denn die Straßenverkehrsordnung fordert, dass die Fähigkeit zum Führen des Fahrzeugs nicht durch eingeschränkte Sicht behindert wird. Um diesen Ansprüchen zu genügen, müssen Front- und Heck- sowie die Seitenscheiben von Eis und Schnee befreit werden. Wenn das Auto komplett von Schnee bedeckt ist, dann ist die weiße Pracht auch von Dach, Haube und Kofferraum zu entfernen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

zoom_photo