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Da werden die vielen ehrenamtlichen Helfer der Freiwilligen Feuerwehr sicher aufatmen: Denn ein ausgeschiedenes Mitglied muss der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des Lkw-Führerscheins zurückerstatten. Im verhandelten Fall hatte sich der betreffende Feuerwehrmann gegenüber der Gemeinde zur anteiligen Kostenerstattung verpflichtet, falls er seinen Dienst als Kraftfahrer vor Ablauf der vorgesehenen zehn Jahre nicht mehr wahrnehmen sollte. In der zweiten Instanz verlor die Gemeinde das Verfahren um die Erstattung. Die Begründung dazu: Das Feuerwehrgesetz räumt den unentgeltlich tätigen, ehrenamtlichen Feuerwehrleuten einen Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen gegenüber der Gemeinde ein. Daraus folgt nach Auskunft der ARAG-Experten auch eine Pflicht zur Kostentragung in Bezug auf etwaige Aus- und Fortbildungskosten. Die Gemeinde muss dafür Sorge tragen, dass die notwendige Fahrerlaubnis in der Feuerwehr in ausreichender Zahl vorhanden ist und notfalls auch die Fahrschulkosten übernehmen (BayVGH, Az.: 4 BV 13.2391).
geschrieben von MID veröffentlicht am 11.06.2015 aktualisiert am 12.06.2015
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