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Achtung Frühjahrs-Nebel
Der Frühling bringt nicht nur mildere Temperaturen und mehr Sonne mit sich. Er kann für den Autofahrer auch ganz schön gefährlich werden. Besonders kritisch wird es bei plötzlich einsetzendem Nebel, so der TÜV Rheinland. Vor allem, wenn das Tempo nicht angepasst ist, sind Massen-Karambolagen oft unvermeidbar.
Überhöhte Geschwindigkeit und zu geringer Sicherheitsabstand zählen zu den häufigsten Unfallursachen bei Nebel. Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland: „Liegt die Sicht unter 50 Metern, darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen – auch auf der Autobahn.“ Wenn die Waschküche noch dichter wird, hilft nur: weiter runter vom Gas und ausreichend Abstand halten. Als Orientierungshilfe können die Leitpfosten am Straßenrand verwendet werden. Sie stehen immer im Abstand von 50 Metern.
Wird der Nebel so dicht, dass nicht einmal mehr der nächste Pfahl zu sehen ist, hilft laut Sander die Fahrbahnmarkierung in der Straßenmitte weiter. Auch die ist genormt: Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand vom Beginn der weißen Mittellinie bis zur nächsten zwölf Meter, auf Autobahnen 18 Meter. Eine ganz schlechte Idee ist es, sich an den Rücklichtern des vorausfahrenden Wagens orientieren. „Das verleitet dazu, den Abstand bei dichtem Nebel zu verkürzen. Es drohen Auffahrunfälle“, weiß der Verkehrs-Fachmann.
Außerdem gilt: Die Scheibenwischer regelmäßig betätigen, um Wassertropfen, die sich durch den Nebel auf der Windschutzscheibe bilden, zu entfernen.
Aufs Tagfahrlicht dürfen sich die Autofahrer bei dichtem Nebel oder starkem Regen nicht verlassen – das Abblendlicht ist unter diesen Umständen auch tagsüber unverzichtbar. Und nur dann dürfen auch die Nebelscheinwerfer zugeschaltet werden. Nur bei Nebel und nur ab einer Sichtweite von unter 50 Metern ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte zulässig. Dabei gilt wieder maximal Tempo 50. In der Stadt, im Stau oder auf nebelfreien Abschnitten müssen die grellen, roten Leuchten sofort wieder ausgeschaltet werden, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
geschrieben von MID veröffentlicht am 09.03.2015 aktualisiert am 09.03.2015
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