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Kein Freifahrtschein für Radler: Ein Führerschein-Neuling für das Auto oder Motorrad riskiert bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen auch bei Fahrten mit dem Fahrrad eine Verlängerung der Probezeit und die Verpflichtung zu einem Aufbauseminar. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden (Az. 3 L 571/13).
Im verhandelten Fall hatte eine Fahranfängerin mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren und wurde auf frischer Tat erwischt. Da sie sich noch in der Probezeit befand, verordnete die Fahrerlaubnisbehörde ihr zusätzlich zum Bußgeld von 45 Euro ein Aufbauseminar. Außerdem verlängerte sich die Probezeit der Verkehrssünderin um weitere zwei Jahre. Damit war die Frau aber nicht einverstanden und beantrage Prozesskostenhilfe. Den Antrag aber lehnten die Aachener Richter ab. Denn das verordnete Bußgeld in Höhe von 45 Euro und das verordnete Aufbauseminar seien nicht zu beanstanden. „Ob ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad oder Auto begangen wird, spielt hier keine Rolle“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Rechtsberatung der Deutsche Anwaltshotline die. Die Behörde hat laut dem Gericht bei einem solch schwerwiegenden Verstoß keinen Spielraum, nur eine Verwarnung auszusprechen.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 17.03.2014 aktualisiert am 17.03.2014
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