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MPU für Busfahrer
Für Busfahrer gelten beim Führerschein strenge Regeln. Dass diese Berufsgruppe dabei aber völlig anders behandelt wird als gewöhnliche Autofahrer, ist sicher nicht allen bekannt. So drohen Busfahrern bei Verkehrsverstößen schwerwiegendere Folgen als anderen Verkehrsteilnehmern, berichtet jetzt das Busfahrer-Magazin und verweist auf ein entsprechendes Gerichtsurteil.
So wurde einem Busfahrer die Fahrerlaubnis der Klassen A, CE, D und DE entzogen. Die Richter entschieden, dass bei der Prüfung „besonderer“ Fahrerlaubnis-Klassen, wie hier der Klassen D und DE, gesteigerte Anforderungen an den Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis zu stellen sind. Die Anforderungen an die besondere Verantwortung dieser Personen im öffentlichen Straßenverkehr erlauben es schon unter geringeren Voraussetzungen als bei „regulären“ Fahrerlaubnissen, neben dem Fahrerlaubnis-Punktesystem weitere Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu ergreifen. Danach durfte im vorliegenden Fall wegen vier eingetragener Verkehrsverstöße innerhalb von rund vier Jahren und vier Monaten mit teils erheblicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit nach Auffassung der Richter eine medizinisch-psychologische (MPU) Begutachtung gefordert werden. Nachdem ein positives Gutachten nicht vorgelegt wurde, war die Behörde berechtigt, die Fahrerlaubnis für die Klassen D und DE zu entziehen.
In Bezug auf den Motorrad-, Auto- und Lkw-Führerschein, also auf die Klassen A und CE (der die Klasse B einschließt), heißt es dagegen: Der Umstand, dass der Betroffene auch in dem Bereich der Personenbeförderung und zudem als Fahrlehrer tätig ist, dürfe bezüglich der Fahreignung für die „regulären“ Fahrerlaubnisklassen nicht zu Lasten des Busfahrers bewertet werden. Hier seien grundsätzlich das vom Gesetz vorgesehene Punktesystem und die darin enthaltenen Maßnahmen anzuwenden. Danach sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei vier Verkehrsverstößen noch nicht vorgeschrieben. Seine Fahrerlaubnis der Klassen A und CE darf der Betroffenen deshalb vorläufig behalten.
geschrieben von MID veröffentlicht am 06.07.2015 aktualisiert am 06.07.2015
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